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Das FATP nimmt im Vorfeld über Fragebogen eine Sichtung von Beitrittsanträgen vor, um die Erfüllung der Aufnahmekriterien prüfen zu können. Bei Qualifizierung eines Verbandes lädt das FATP diesen oder dessen Vertreter zu der nächstfolgenden FATP Konferenz ein, damit der Verband sich selbst vorstellen kann. Im Anschluss an diese Vorstellung wird im Rahmen der gültigen Satzung des FATP über einen Beitritt entschieden.
1. Verbandsstatus Ausschließlich Verbände im eigentlichen Sinne: z.B. Vereine oder Verband o.ä . können beitreten. Private Ausbildungsinstitute oder Privatpersonen sind ausgeschlossen.
2. Bestandsdauer Ein Verband sollte mindestens 5 Jahre bestehen und in dieser Zeit auch regelmäßig Ausbildungen durchgeführt haben.
3. Sprachregelung Der Verband/ sein Vertreter sollte der deutschen Sprache mächtig sein. Die Ausbildung sollte auch in deutscher Sprache stattfinden.
4. Qualitätsanforderungen an die Ausbildung Die Ausbildungskriterien des Bewerbers müssen die Mindestanforderungen der FATP- Mitgliedsverbände erfüllen.
Diese sind: 1. Für die Auszubildenden - Grundberuf, im pädagogischen, psychosozialen oder rehabilitativen Bereich - Persönlicher Eignungsnachweis, - Reiterliche Qualifikation (Theorie und Praxis)
2. Für die Ausbilder - Qualifikation
3. Für die Ausbildung: - Anzahl der Lerneinheiten - Lehrinhalte - Lehrmethoden
4. Für die ethische Einstellung: - Wertschätzung des Klienten sowie die bestmögliche Förderung innerhalb seiner individuellen Möglichkeiten - Verantwortungsvoller Einsatz des Therapiepferdes, umfassende, fundierte, zielgerichtete Aus- und Weiterbildung und das Recht auf artgerechte Haltung
5. Jahresbeitrag und Aufnahmegebühren Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von € 200 ist jährlich für das jeweilige Kalenderjahr zu leisten. Die Aufnahmegebühr beträgt € 300.
6. Anerkennung der Satzung und der ethischen Normen des FATP Der Verband muss sich mit der Satzung und den ethischen Normen des FATP einverstanden erklären.
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