zur Startseite

   
Das Forum
Aufnahmekriterien
Geschichte
Kontakt
Rechtsgrundlagen
News und Termine
Protokolle
 Bewerbungsbogen 


                   

Zugangskriterien zur Aufnahme in das Forum der Ausbildungsträger einer Therapie mit dem Pferd

 

 

 

 

1. Aufnahmekriterium Verbandsstatus

 Handelt es sich um einen Verband im eigentlichen Sinne (Verein oder landesübliche eingetragene offizielle Verbandsstruktur) Private Ausbildungsinstitute oder Privatpersonen die eine Ausbildung anbieten können nicht Mitglied im Forum der Ausbildungsträger werden).

 

2. Bestandsdauer

Ein Verband sollte minimal 5 Jahre bestehen und in dieser Zeit auch regelmäßig Ausbildungen durchgeführt haben

 

 

3. Sprachregelung

Der Verband (sprich seine Vertreter innerhalb der FATO) sollte der Deutschen Sprache mächtig sein um an den FATP Aktivitäten teilnehmen und auftreten zu können, er sollte aber auch (unter anderem) in Deutscher Sprache unterrichten

 

Sind Repräsentanten des Verbandes der Deutschen Sprache mächtig?

 

Wird im Rahmen der durch den Verband angebotenen Ausbildung  auch in deutscher Sprache unterrichtet ?

 

Wird im Rahmen dieser Ausbildung auch deutschsprachige Literatur angeboten?

 

 

4. Qualitätsanforderungen an die Ausbildung

Der Verband muss die Minimalanforderungen an die Ausbildung erfüllen auf die sich alle FATP Mitgliedsverbände bisher innerhalb der FATP geeinigt haben.

 

Welche Aufnahmekriterien bezüglich des Grundberufes werden von Ihrem Verband hantiert, um an der Ausbildung teilnehmen zu können?

 

 

Welchen Qualifikationsnachweis muss der zukünftige Ausbildungsteinehmer erbringen und wie wird seine Eignung überprüft?

 

Werden Ausnahmen gemacht, und wenn ja unter welchen Umständen?

 

Einige inhaltliche Fragen zur Ausbildung:

Welchen Stellenwert und welche Funktion hat das Pferd im Rahmen der angebotenen Ausbildung?

 

Welche Themenschwerpunkte werden innerhalb der Ausbildung behandelt?

 

Welches Prozessmodell zur Therapeuten(Pädagogen) – Pferd – Klienten Situation wird im Rahmen Ihrer Ausbildung vermittelt?

 

Wie viele Stunden umfasst die Ausbildung, wie verteilen sie sich nach Theorie, Praxis, Selbsterfahrung. Praktikum......?

 

Auf welche Weise wird während und am Ende der Ausbildung der Qualitätsnachweis zur Erteilung der durch Ihren Verband verliehenen Zusatzqualifikation erbracht?

 

 

5.Hippologische Voraussetzungen

Die Zusatzqualifikation  ist an  hippologische und reiterliche Voraussetzungen  in Theorie und Praxis gebunden, die von den Verbänden definiert werden. Auf besonderen Antrag und Beschluss können die Träger Ausnahmen genehmigen bzw. zusätzliche Auflagen zur Kompensation der reiterlichen und hippologischen Voraussetzungen machen

 

An welche hippologischen und reiterlichen Voraussetzungen ist die Zusatzqualifikation, die Ihre Ausbildung gewährt, in Theorie und Praxis gebunden? Wie werden sie überprüft?

 

Werden Ausnahmen gemacht?  Wenn ja, unter welchen Umständen und wie wird die reiterliche hippologische Qualität dann gewährleistet?

 

 

6. Begründung und Motivation zum Eintritt ind die FATP

 

Formulieren Sie die Motivation  ihres Verbandes zum Beitritt des Verbandes zur FATP:

 

Was denkt Ihre Verband an die FATP beitragen zu können?

 

Was erwartet sich Ihr Verband von einem Beitritt zur FATP?

 

 

7. Jahresbeitrag und Aufnahmegebühren

 

Ist Ihr Verband bereit um den finanziellen Beitrag an die FATP zu leisten, der zum Zeitpunkt des Eintrittes aktuell ist?

 

Da die Eintrittsbeiträge erst in der FATP Konferenz 2008 beschlossen werden:

Bis zu welchem Maximum ist Ihr Verband bereit einen finanziellen Beitrag zu leisten.

 

 

8. Qualifikation der Ausbilder

 

Über welche Qualifikationen und Erfahrungen müssen die festen Ausbilder verfügen.

 

Über welche Qualifikationen  und Erfahrungen verfügen Gastdozenten innerhalb der von Ihrem Verband angebotenen Ausbildung

 

 

9. Anerkennung der Geschäftsordnung und der ethischen Normen der FATP

 

Ist Ihr Verband grundsätzlich bereit, die Geschäftsordnung und die ethischen Normen der FATP zu akzeptieren?

 

 

 

 

 

 

Aufnahmekriterien FATP

 

Der FATP nimmt im Vorfeld über Fragebogen eine Sichtung von Beitrittsanträgen vor, um  die  Erfüllung der Aufnahmekriterien prüfen zu können.

Erfüllt ein antragstellender Verband diese Kriterien, dann  kann die FATP beschließen einen Vertreter des antragstellenden Verbandes zur (auf diesen Beschluss nächstfolgenden)  FATP Konferenz einzuladen, wo er die  im Rahmen des Verbandes angebotene Ausbildung und den Verband selbst vorstellen kann.

Im Anschluss an diese Vorstellen wird im Rahmen der gültigen  Geschäftsordnung FATP über einen Beitritt beschlossen.

 

1. Verbandsstatus

Es muss sich bei dem Bewerber um einen Verband im eigentlichen Sinne (Verein oder andere landesübliche Verbandsstruktur) handeln, nicht um ein privates Ausbildungsinstitut oder eine Privatperson

 

2. Bestandsdauer

Ein Verband sollte minimal 5 Jahre bestehen und in dieser Zeit auch regelmäßig Ausbildungen durchgeführt haben (angelehnt an die Kriterien der Deutschen Handelskammer)

 

3. Sprachregelung

Der Bewerber (sprich: seine Vertreter) sollte der deutschen Sprache mächtig sein, um bei der FATP- Konferenz teilnehmen und auftreten zu können, er sollte aber auch in Deutscher Sprache (unter anderem) unterrichten

 

4. Qualitätsanforderungen an die Ausbildung

Der Bewerber muss die Minimalanforderungen an die Ausbildung erfüllen auf die sich alle FATP Mitgliedsverbände bisher innerhalb der FATP geeinigt haben.

 

5.Grundberuf 

Die beruflichen Voraussetzungen zur Aufnahme in die vom  Bewerber angebotene Zusatzqualifikation muss in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung  im  pädagogischen, psychosozialen und/oder rehabilitativen Bereich. Auf besonderen Antrag und Beschluss können die Träger Ausnahmen genehmigen bzw. zusätzliche Auflagen zur Kompensation der beruflichen Voraussetzungen machen.

 

6. Hippologische  und reiterliche Voraussetzungen

 Die vom Bewerber angebotene Zusatzqualifikation  ist an  hippologische und reiterliche Voraussetzungen  in Theorie und Praxis gebunden, die von den Verbänden definiert werden. Auf besonderen Antrag und Beschluss können die Träger Ausnahmen genehmigen bzw. zusätzliche Auflagen zur Kompensation der reiterlichen und hippologischen Voraussetzungen machen.

Die Minimalvoraussetzungen werden im Rahmen der nächsten FATP Konferenz definiert werden. Da mit Menschen und Pferden gearbeitet wir ist eine noch näher zu umschreibende minimale trainerqualifikation hierfür nötig

 

7. Begründung und Motivation zum Eintritt 

Der Bewerber formuliert seine  Motivation zum Beitritt zur FATP sowie was er denkt an die FATP beitragen zu können und was er selbst  sich von seinem  Beitritt  zur FATP  erwartet.

 

8. Jahresbeitrag und Aufnahmegebühren

Der Bewerber müssen bereit dazu sein um den finanziellen Beitrag an die FATP zu leisten der zum Zeitpunkt des Eintrittes aktuell ist.

 

9. Die Qualifikatiion der Ausbilder und Dozenten

Über eine Formulierung der Minimalanforderungen wird in der nächsten FATP Konferenz beschlossen.

 

 

         


Forum der Ausbildungsträger einer Therapie mit dem Pferd


© 2008 by Forum der Ausbildungsträger einer Therapie mit dem Pferd - Die Autoren sind nicht für die Inhalte externer Seiten
verantwortlich, die über einen Link erreicht werden.


 
Aktuelles
Login
Benutzername
Kennwort
Wichtige Termine

Wer einen Tag lang glücklich
sein will, der betrinke sich.
Wer eine Woche lang
glücklich sein will, der
schlachte ein Schwein
und esse es auf. Wer
einen Monat lang glücklich
sein will, der heirate.
Wer sein Leben lang
glücklich sein will,
der werde Reiter !!!

Forum der Ausbildungsträger einer Therapie mit dem Pferd
www.frdi.net
www.foerderkreis-therapeutisches-reiten.de
www.equitherapie.org
www.dkthr.de
www.sgtr.ch
www.oktr.at
Schule